Verwaltungsgericht Gera erlaubt Neonazi-Aufmarsch in Jena

Das Verwaltungsgericht Gera hat das von der Stadt Jena verhängte Demonstrationsverbot für einen Neonazi-Aufmarsch am Samstag im Eilverfahren aufgehoben. Es seien keine «brauchbaren» Anhaltspunkte vorhanden, dass es sich um eine Ausweichveranstaltung für die in Wunsiedel verbotene Kundgebung zum 20. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß handele, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag auf ddp-Anfrage. Die Stadt habe mit dem Verbot «politisch» und nicht «juristisch» entschieden, da die Zulässigkeit der angemeldeten Versammlung nicht Neutral geprüft worden sei. Der Rechtsamtsleiter der Stadt Jena, Martin Pfeiffer erklärte, dass Jena keine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einlegen werde, weil die Entscheidung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes entspreche. Jetzt sollen dem Veranstalter Auflagen für die Demonstration erteilt werden. Dazu gehörten beispielsweise festgelegte Wegstrecken. Jena hatte die für Samstag angemeldete Demonstration der NPD mit der Begründung verboten, dass es sich um eine «Tarnveranstaltung» zum Todestag von Heß handelt. Heß war 1946 im Nürnberger NS-Kriegsverbrecherprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er starb 1987 in der Haft in Berlin-Spandau und liegt in Wunsiedel begraben.

Mittlerweile wurden bis zu 2000 PolizistInnen aus mehreren Bundesländern angefordert, es gibt Unterstützung durch den BGS und es werden Hubschrauber über der Stadt kreisen.